1. Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln den allgemeinen Rahmen für Anfragen und Buchungen von Tanzleistungen, die unter VELORA durch die Dance Academy e.V. angeboten werden. Sie gelten, soweit bei einer konkreten Buchung keine vorrangige individuelle Vereinbarung getroffen wird.
Das Angebot richtet sich an Personen, die ein privates Tanzformat, eine Choreografie, einen Hochzeitstanz, einen Tanzabend oder einen Gutschein anfragen. Angaben auf den Programmseiten beschreiben typische Inhalte. Der konkrete Leistungsumfang wird vor einer verbindlichen Buchung festgelegt.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Das Absenden eines Formulars oder eine sonstige Kontaktaufnahme stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Programm, Leistungsumfang, Termin und Preis verbindlich bestätigt wurden. Eine automatisierte Eingangsbestätigung allein gilt nicht als Annahme eines Angebots.
Bei der Abstimmung können Angaben zu Musikwunsch, Anlass, vorhandener Tanzerfahrung, zeitlichem Rahmen und gewünschtem Raum berücksichtigt werden. Änderungen, die nach der Bestätigung gewünscht werden und den vereinbarten Umfang wesentlich verändern, können eine neue Abstimmung erfordern.
3. Preise und Zahlung
Auf der Website genannte Einstiegspreise beziehen sich auf den jeweils beschriebenen Grundumfang. Maßgeblich ist der Preis, der für das konkrete Programm vor Vertragsschluss bestätigt wird. Zusätzliche Leistungen werden nur berücksichtigt, wenn sie vereinbart wurden.
Fälligkeit und Zahlungsweg richten sich nach der jeweiligen Buchungsbestätigung. Verbraucherrechte und gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
Gutscheine
Bei Gutscheinen ergeben sich Wert, Programmbezug und Einlösebedingungen aus der jeweiligen Bestätigung. Soweit ein Gutschein auf ein bestimmtes Programm bezogen ist, kann eine Änderung des Programms eine erneute Preisabstimmung erforderlich machen. Zwingende gesetzliche Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.
4. Termine, Mitwirkung und Änderungen
Private Tanztermine setzen voraus, dass die vereinbarte Zeit eingehalten wird und eine Durchführung unter den abgestimmten Bedingungen möglich ist. Bei Choreografien kann die Mitwirkung des Paares erforderlich sein, insbesondere bei Musikauswahl, Angaben zum späteren Raum und bei der rechtzeitigen Abstimmung einer Generalprobe.
Muss ein Termin aus einem wichtigen Grund geändert werden, bemühen sich die Parteien um eine zumutbare Ersatzlösung. Rechte, die sich zwingend aus dem Gesetz ergeben, bleiben unberührt. Individuelle Storno- oder Umbuchungsbedingungen werden, soweit relevant, vor einer verbindlichen Buchung mitgeteilt.
5. Verantwortung und Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Haftungstatbestände, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Tanzunterricht setzt körperliche Bewegung voraus. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind gehalten, eigene erkennbare Einschränkungen bei der Planung eines Programms angemessen zu berücksichtigen und relevante Hinweise rechtzeitig mitzuteilen, soweit dies für eine sichere Anpassung der Übungen erforderlich ist.
Leistungsanpassung
Figuren und Choreografie können aus pädagogischen oder praktischen Gründen an Lernfortschritt, Raum oder Musikschnitt angepasst werden. Eine solche Anpassung dient dazu, den vereinbarten Charakter des Programms in einer für das Paar geeigneten Form umzusetzen.
6. Anwendbares Recht, Verbraucherrechte und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben gesetzlich zwingende Rechte am gewöhnlichen Aufenthaltsort unberührt, soweit diese nach den anwendbaren Kollisionsregeln Vorrang haben.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlichen Umfang wirksam. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung im Zusammenhang mit der konkreten Buchung. Stand: 4. September 2026.
